Wie in allen Gemeinden in Baden-Württemberg wird auch in unserem Bereich im Jahr 2011 die sogenannte gesplittete Abwassergebühr eingeführt.
Hierzu folgende Informationen:
Warum wird 2011 die gesplittete Gebühr eingeführt?
Bislang wurden die Abwassergebühren nach dem einheitlichen Frischwasser-Maßstab berechnet. Dies bedeutet, dass der Abwassergebühr die entnommene Frischwassermenge zugrunde gelegt wurde. Obwohl die der öffentlichen Kanalisation zugeführte Niederschlagswassermenge einen Teil der gesamten Abwasserkosten verursacht, fand dies beim bisherigen Gebührenmaßstab keine Berücksichtigung.
Mit Urteil vom 11.03.2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass diese Berechnungsweise nicht mehr zulässig ist. Damit ist praktisch jede Gemeinde in Baden-Württemberg verpflichtet, die Kosten der Abwasserbeseitigung getrennt (gesplittet) nach Schmutz- und Niederschlagswasser zu berechnen.
Die Schmutzwassergebühr wird dabei weiterhin nach Maßgabe des Frischwasserbezugs abgerechnet. Da hierbei jedoch die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung heraus gerechnet werden, fällt die Schmutzwassergebühr geringer aus als die bisherige (einheitliche) Abwassergebühr.
Maßstab für die Höhe der Niederschlagswassergebühr ist die befestigte (versiegelte) Fläche eines Grundstücks, durch die Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Je nach Versiegelungsgrad, das heißt Wasserdurchlässigkeit der gewählten Bodenbefestigung, können die gebührenpflichtigen Grundstücksbesitzer den zu veranlagenden Flächenanteil und damit die zu entrichtende Niederschlagsgebühr verringern.
Wie wird die Einführung der gesplitteten Gebühr ablaufen?
Um Kosten zu sparen haben wir uns gemeinsam mit vielen badischen Kommunen auf ein einheitliches Verfahren mit größtmöglicher Genauigkeit geeinigt. Durch die gemeinsame Beratung durch das in unserer Region qualifizierte öffentlich bestellte Vermessungsbüro Ortmann können weitreichende Synergien genutzt werden.
Vor kurzem wurden in unserer Region Luftbilder mit der aktuellen Bebauungssituation erstellt. Die zur Berechnung nötigen Flächendaten werden im Rahmen der detaillierten Auswertung dieser Luftbilder gewonnen. Anschließend werden an alle Grundstückseigentümer die jeweils ermittelten befestigten Flächen eines jeden Grundstücks in einem Lageplan mit einem Fragebogen versandt. Die Grundstückseigentümer haben somit die Möglichkeit, die Angaben zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren (Selbstaukunft). Ausführliche Hilfestellung erhalten die Grundstückseigentümer durch Bürgerinformationsveranstaltungen, eine Informationsbroschüre einschl. Ausfüllanleitung für diese Fragebögen.
Unter www.gesplittete-abwassergebuehr-baden.de können Sie bereits jetzt weitere Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr erhalten. Die entsprechende Informationsbroschüre zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr liegt bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung aus.
Abschließend:
Wir dürfen nochmals betonen, dass es sich nicht um die Einführung einer neuen Gebühr handelt sondern lediglich um die Aufteilung der letztendlich selben Kosten der Abwasserbeseitigung in zwei Bestandteile.
Im Moment müssen Sie als Grundstückseigentümer nichts weiter veranlassen. Die Kommune wird Sie wegen der Informationsveranstaltungen rechtzeitig informieren und weitere Informationen (bspw. im Amtsblatt, auf der Homepage, usw…) bereitstellen.
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Gutach
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung müssen alle Kommunen in Baden-Württemberg die Struktur der Abwassergebühr neu ordnen. Wie bereits angekündigt wird die Gemeinde Gutach die gesplittete Abwassergebühr im Herbst 2011 einführen.
Die bisher einheitliche Abwassergebühr, die sowohl die Kosten der Beseitigung des Schmutzwassers als auch des Niederschlagswassers von Dächern, Einfahrten und sonstigen befestigten Flächen abdeckt, wird zum 01.07.2010 in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Mit der Niederschlagswassergebühr wird keine neue oder zusätzliche Gebühr erhoben, sondern es wird lediglich die bestehende Abwassergebühr verursachungsgerecht aufgeteilt.
Für die künftige Schmutzwassergebühr wird weiterhin der Frischwasserverbrauch zugrunde gelegt. Die Niederschlagswassergebühr hingegen orientiert sich an der Größe der bebauten, befestigten und versiegelten Flächen, über die Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird.
Um diese Flächen zu ermitteln wurden spezielle Luftbildaufnahmen ausgewertet. Aus den Luftbildern kann jedoch nicht festgestellt werden, ob die einzelnen Teilflächen tatsächlich einen Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal haben oder ob Zisternen/Vorrichtungen für Niederschlagswassernutzung angeschlossen sind. Eventuell wurde auch der Oberflächenbelag nicht richtig erkannt und der falschen Versiegelungsart zugeordnet. Diese Angaben möchten wir nun mit Ihnen als Grundstückseigentümer abstimmen.
Hierzu werden Anfang kommender Woche allen Grundstückseigentümern, deren Grundstücke einen Anschluss an die öffentliche Regenwasserkanalisation besitzen, die Selbstauskunftsbögen einschließlich umfassender Informationsbroschüren mit Ausfüllhinweisen per Post zugestellt.
Wir bitten Sie, die Fragen unter Berücksichtigung der beiliegenden Informationsbroschüren sorgfältig zu beantworten und den Fragebogen an das Bürgermeisteramt spätestens bis zum 29.07.2011 zurückzusenden. Wenn Sie den Fragebogen bis zum Fristende nicht zurücksenden, werden für die Gebührenberechnung die aus den Luftbildern ermittelten Angaben verwendet.
Bei Rückfragen und zur Beratung stehen wir Ihnen wie folgt zur Verfügung:
- Sprechstunden (nach Vereinbarung) in Zimmer 12 im Rathaus, Hauptstraße 38:
Montag – Freitag 08:00 – 12.00 Uhr
Montag u. Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18.00 Uhr
- Zusätzliche Sprechstunden:
Freitag, 22.07.2011 von 13.30 – 17.00 Uhr
Samstag, 23.07.2011 von 08.00 – 12.00 Uhr
- Telefon-Hotline: 0 78 33 / 9388-0 jeweils Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Montag u. Dienstag von 13:30 – 16.30 Uhr
Donnerstag von 14:00 - 18:00
- E-Mail:
gutach@gesplittete-abwassergebuehr-baden.de
Bitte unterstützen Sie uns bei den Vorbereitungen für die Einführung des neuen Gebührenmaßstabes. Für Ihre Mitwirkung bedanken wir uns.







