Öffentliche Bekanntmachung des Bürgermeisteramtes Gutach (Schwarzwaldbahn)
Berichtigung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2022
(1) Gemäß § 193 Abs.5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Gutach in seiner Sitzung am 21.06.2022 die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt. Diese wurden vom Gutachterausschuss in seiner Sitzung am 27.09.2022 teilweise nochmals überarbeitet und berichtigt.
(2) Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
(3) Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
(4) Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzone bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
Die berichtigten Werte sind auf der Seite des Bodenrichtwertinformationssystems Baden-Württemberg (BORIS-BW) veröffentlicht. Die Daten können unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&commune=Gutach (Schwarzwaldbahn)
Gutach (Schwarzwaldbahn), den 29. September 2022
Lothar Gebele,
Vorsitzender des Gutachterausschusses