Vorsorgemappen des Kreisseniorenrates im Ortenaukreis e.V.
Haben Sie Fragen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung? Der Kreisseniorenrat im Ortenaukreis e.V. bietet den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis eine kostenfreie Mappe mit umfassenden Informationen, Vordrucken und Kontakten rund um eine korrekte und verbindliche Vorsorgeregelung an.
Die Vorsorgemappe kann nach vorheriger Terminvereinbarung im Bürgerbüro bei Frau Willmann, Tel: 07833/9388-40 abgeholt oder auf der Internetseite des Kreisseniorenrates unter https://vorsorgemappe.online/vorsorge/og/ heruntergeladen werden.
Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und
der Personalausweisgebührenverordnung seit dem 1. Januar 2021
Für die Ausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, wurde die Gebühr zum 1. Januar 2021 angepasst. Die Gültigkeitsdauer von 10 Jahren wird beibehalten.
Der Preis ändert sich wie folgt:
Alter Preis: 28,80 €
Neuer Preis: 37,00 €
Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bleibt die Gebühr unverändert bei 22,80 Euro und einer Gültigkeit von 6 Jahren.
Die Gebühr für das Reaktivieren der Online-Ausweisfunktion und Neusetzen eines PINs wurde abgeschafft. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die Online-Ausweisfunktion nach Vollendung des 16. Lebensjahres nutzen.
Die Broschüre „Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher“ gibt es nun auch als Online-Version auf www.personalausweisportal.de/ihr-personalausweis oder auf unserer Homepage www.gutach-schwarzwald.de/gemeinde/buergerbuero. In dieser Broschüre wird die Online-Ausweisfunktion nochmals explizit erklärt.
Auch die Gültigkeit von Kinderreisepässen (dies gilt auch für die Verlängerung eines Kinderreisepasses) wurde verringert.
Die Gültigkeit ändert sich wie folgt:
Alte Gültigkeit: 6 Jahre
Neue Gültigkeit: 1 Jahr
Die Gebühren für die Beantragung eines Kinderreisepasses in Höhe von 13,00 € und für die Verlängerung des Kinderreisepasses in Höhe von 6,00 € verändern sich nicht.
Zum 1. Januar 2021 wurde außerdem die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt. Dieses Ausweisdokument enthält die Online-Ausweisfunktion, damit Behördengänge einfach und sicher digital erledigt werden können. Die neue eID-Karte ist ein rein elektronisches hoheitliches Ausweisdokument, das ohne biometrisches Passbild, Fingerabdrücke und Unterschrift ausgestellt wird. Die eID-Karte kann ab 16 Jahren beantragt werden und ist 10 Jahre gültig. Die Gebühr beläuft sich auf 37,00 Euro und kann auf freiwilliger Basis bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Luisa Willmann, 07833/9388-40 oder willmann(at)gutach-schwarzwald.de.
PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst

Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.
Pflichtumtausch der Führerscheine
Das Bürgermeisteramt Gutach weist im Auftrag der Führerscheinstelle des Landratsamtes Ortenaukreis darauf hin, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden müssen. Ersetzt werden alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum.
Folgenden Fristen zum Führerscheinumtausch sind zu beachten:
Papierführerscheine (hier richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr):
Geburtsjahr | Umtausch bis zum: |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 – 1958 | 19.01.2022 |
1959 – 1964 | 19.01.2023 |
1965 – 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Kartenführerscheine bis zum Ausstellungsdatum 19. Januar 2013 (hier richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr*)
Ausstellungsjahr | Umtausch bis zum: |
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
*alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Zur Beantragung eines neuen Führerscheins müssen Sie beim Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 1 vorsprechen und folgende Dokumente mitbringen:
- Personalausweis
- Führerschein
- aktuelles biometrisches Passbild
Der Antrag wird dann vom Einwohnermeldeamt direkt an die Führerscheinstelle weitergeleitet.
Änderungen für Vermieter durch das Bundesmeldegesetz
Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wird ab 01.11.2015 die Meldepflicht von Vermietern wieder eingeführt. Wer eine Wohnung oder ein Zimmer vermietet (oder auch an den Partner oder die Kinder vertragsfrei vergibt), muss den Ein- oder Auszug in Zukunft mit einer sogenannten Wohnungsgeberbestätigung der Meldebehörde mitteilen. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend!
Formular für Wohnungsgeberbestätigung
Formulare zur Gewerbe-Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung
Wollen Sie ein Unternehmen gründen, die Geschäftstätigkeit beenden oder den Standort Ihrer Betriebsstätte ändern? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe in der Regel an- beziehungsweise abmelden.
Mängelbericht
Für die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger bei Beseitigung bestehender Mängel sind wir stets dankbar. Deshalb möchten wir hiermit um Ihre aktive Mithilfe bitten!
Wenn Sie Schäden oder Mängel feststellen oder einfach nur Anregungen geben möchten, bitten wir Sie den ausgefüllten Mängelbericht auf dem Rathaus abzugeben oder diesen per Mail oder als Fax an die Gemeinde weiterzuleiten.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Mängelbericht zum Download
An- und Abmeldepflicht für jeden Hund
Nach der derzeit gültigen Hundesteuersatzung der Gemeinde Gutach sind alle Hunde, die älter als drei Monate sind, unverzüglich durch den Hundehalter bei der Gemeinde schriftlich anzumelden. Hierzu gehören auch Hunde, die als Wachhunde im Außenbereich gehalten werden.
Die Hundesteuer beträgt jährlich:
Für einen Hund 96,00 €
Für den zweiten und jeden weiteren Hund 192,00 €
Bitte vergessen Sie auch nicht, Ihren Hund wieder bei der Gemeinde Gutach abzumelden, falls sich dieser nicht mehr in Ihrem Besitz befindet oder verstorben ist.
Vordrucke für die An- und Abmeldung sowie Hundekotbeutel erhalten Sie auf dem Steueramt oder im Bürgerbüro.
Wir bitten alle Hundehalter, der Meldepflicht nachzukommen!
Wer vorsätzlich oder leichtfertig der Meldepflicht zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Raphaela Weckerle, Steueramt, Telefon 07833 9388-70 (Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr), E-Mail weckerle(at)gutach-schwarzwald.de.