im Schwarzwald | Heimat des Bollenhutes

Öffentliche Bekanntmachung des Bürgermeisteramtes Gutach (Schwarzwaldbahn)

Ermittlung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2023

(1) Gemäß § 193 Abs.5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Gutach in seiner Sitzung am 13.06.2023  die nachstehenden Boden-richtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt.

(2) Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

(3) Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

(4) Abweichungen eines einzelnen Grundstückes von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen –wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart,
Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt – bewirken in der Regel entsprechende
Abweichungen eines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können
Antragsberechtigte nach § 193 Abs. 1 BauGB ein Gutachten des Gutachteraus-schusses über den Verkehrswert beantragen.

(5) Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.

(6) Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzone bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

 

Bodenrichtwerte zum 01.01.2023 (Gemeinde Gutach)

Bodenrichtwertnummer

Beschreibung/Lage

Richtwert

4990 0004

Im Grün

165,00 € /ebfr.

4990 0025

Ramsbachweg, Lindenmatte

165,00 € /ebfr.

4990 0018

Am Bergle

165,00 €/ebfr.

4990 0022

Bei den Höfen,
Hasemannweg

165,00 € /ebfr.

4990 0023

Sulzbach (18-71),Obere Grub,
In der Grub, Grubacker

145,00 € /ebfr.

4990 0028

Neudorf, Langenbacherweg

145,00 € /ebfr.

4990 0003

Hirschgasse, Am Turm

120,00 € /ebfr.

4990 0024

Untere Grub

120,00 € /ebfr.

4990 0027

Siedlung

120,00 € /ebfr.

4990 0013

Mattenhof (Wo)

110,00 € /ebfr.

4990 0021

Sulzbach (1 - 14)

110,00 € /ebfr.

4990 0035

Am Buck

110,00 € /ebfr.

4990 0037

Am Bühl (8 - 17)

110,00 € /ebfr.

4990 0038

Herrengarten

110,00 €/ebfr.

4990 0040

Obertalweg (1, 6 – 9)

110,00 € /ebfr.

4990 0045

Lohmühle

110,00 €/ebfr.

4990 0007

Wählerhöfe

90,00 € /ebfr.

4990 0008

Wählerbrücke

90,00 €/ebfr.

4990 0014

Singersbach (Wo)

90,00 € /ebfr.

4990 0019

Hauptstraße 35 - 77, Knappenacker

90,00 € /ebfr.

4990 0031

Hauptstraße 1 – 33, Hornisbrücke, Alte Straße

90,00 € /ebfr.

4990 0039

Ebersbach (1-8), Steingrün, Leimen

90,00 € /ebfr.

4990 0005

Hausacher Straße, Bundesstraße

65,00 € /ebfr.

4990 0009

Schreinergasse (Wo)

65,00 € /ebfr.

4990 0010

Schreinergasse Gewerbegebiet

65,00 €/ebfr.

4990 0041

Hornberger Straße 1 - 8

65,00 € /ebfr.

4990 0042

Hornberger Straße 9 – 21

65,00 €/ebfr.

4990 0060

Außenbereich (Hof- u. Geb.fl.)

40,00 €

4990 0061

Ackerland

2,00 €

4990 0062

Grünland

1,50 €

4990 0063

Holzbodenfläche

0,50 €

4990 0006

Sondergebiet Freilichtmuseum

25,00 €

4990 0012

Parkplatz Freilichtmuseum

25,00 €

4990 0015

Sondergebiet Sommerrodelbahn

25,00 €

4990 0020

Bereich Katholische Kirche

25,00 €

4990 0029

Evangelische Kirche und Friedhof

25,00 €

4990 0030

Bereich Rathaus und Festhalle

25,00 €

4990 0032

Bereich Schule, Sporthalle, Feuerwehrgerätehaus

25,00 €

4990 0034

Bereich Kindergarten

25,00 €

4990 0046

Sportanlage Adventure Golf

25,00 €

4990 0001

Gewerbegebiet (Gutacher Straße)

70,00 €

4990-0009

Gewerbegebiet Schreinergasse

65,00 €

4990 0011

Gewerbegebiet Mattenhof, Auf der Ebene

70,00 €

4990 0043

Gewerbegebiet Hohweg

70,00 €

4990 0026

Bebauungsplan Lindenmatte
 

85 € /ebpfl.

4990 0050

Windenergiefläche Flst.Nr. 1189

45,00 €

4990 0051

Windenergiefläche Flst.Nr. 1193

45,00 €

4990 0052

Windenergiefläche Flst.Nr. 1195

45,00 €

Bei der Bildung der Bodenrichtwertzonen und den zusammengefassten Straßen, mit zum Teil abweichenden Bodenwerten (Wertunterschiede), wurde der vorgegebene  Wertkorridor von 30 Prozent beachtet.

Gutach (Schwarzwaldbahn), den 29.06.2023

 

Lothar Gebele,
Vorsitzender des Gutachterausschusses

 

Bebauungspläne der Gemeinde Gutach

Bebauungsplan „Gasthaus Linde“

Entwurf Bebauungsplan "Gumpen - Alte Straße" - 1. Änderung

Entwurf Bebauungsplan "Mattenhof - Erweiterung"

Entwurf Bebauungsplan "Lindenmatte"

Abrundungssatzung "Neudorf" - Erweiterung

Bebauungsplans "Hirschacker II" - 1. Änderung

Entwurf Erweiterung der Ergänzungssatzung "Wählerhöfe"

Entwurf Bebauungsplan „Sommerrodelbahn“ – 1. Änderung

Außenbereichssatzung "Am Bühl" - 1. Änderung

Bebauungsplan "Ramsbach" - 1. Änderung

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Lebensmittelmarkt Gutach“

1. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Bebauungsplan "Adventure-Golf Obertal" - 1. Änderung Entwurf

Bebauungsplan „Auf der Ebene I" - 4. Änderung und Erweiterung

Bebauungsplan "In der Grub" - 5. Änderung Entwurf

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Schreinergasse"

Bebauungsplan Wählerbrücke

Außenbereichssatzung „Am Bühl“

Erneute öffentliche Auslegung der Außenbereichssatzung "Am Bühl"

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hohweg II - 1. Änderung“ -Entwurf-