Öffentliche Bekanntmachung des Bürgermeisteramtes 77793 Gutach (Schwarzwaldbahn)
Beschluss des Lärmaktionsplans zur Umsetzung der dritten Stufe der EG-Umgebungslärmrichtlinie gemäß § 47d BImSchG
Die Gemeinde Gutach hat als für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde einen Lärmaktionsplan nach § 47 d des Bundes-immissionsschutzgesetzes (BImSchG) aufgestellt. Der Beschluss erfolgte unter Abwägung der im Offenlagezeitraum des Entwurfs eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 23.06.2021.
Der Lärmaktionsplan mit Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Lärm der Hauptverkehrsstraßen kann über die Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse www.gutach-schwarzwald.de eingesehen werden.
Gutach (Schwarzwaldbahn), den 1. Juli 2021
Siegfried Eckert,
Bürgermeister