Nicht-immunisiert heißt, dass jemand nicht geimpft ist oder die zweite Impfung beziehungsweise die Infektion mit Covid-19 länger als sechs Monate zurückliegen. Wer ein Rathaus besuchen will, möge dort vorher klingeln und seinen Nachweis bereithalten. Diese Regelung gilt in der Alarmstufe II. Diese wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierunginzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder überschreitet oder wenn die Auslastung der Intensivbetten im Land den Wert von 450 erreicht. Laut dem Tagesreport des Intensivregisters wurden am 26. Dezember 576 Patienten in Baden-Württemberg intensivmedizinisch versorgt.
Claudia Ramsteiner, Offenburger Tageblatt