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Schöffenwahl 2023

In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 statt. Die Gemeinden müssen bis zum 23.06.2023 eine Vorschlagsliste erstellen und diese an das für sie zuständige Amtsgericht übersenden.

 

Einwohner der Gemeinde, welche am 01. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und noch keine 70 Jahre alt sind, können sich für das Amt der Schöffin/des Schöffen bewerben. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die der deutschen Sprache ausreichend mächtig und nicht in Vermögensverfall geraten sind. Hauptamtlich für die Justiz tätige Personen (Richter, Polizeivollzugsbeamte, Rechtsanwälte, Bewährungshelfer, Bedienstete im Strafvollzug) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen berufen werden.

Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.

Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Urteilsreife und auch geistige Beweglichkeit sowie – wegen der anstrengenden Sitzungen – gesundheitliche Eignung sind Voraussetzungen für das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen.

Wer an diesem Ehrenamt Interesse hat, kann sich bis zum 28. April 2023 bei der Gemeindeverwaltung Gutach, Fritz Ruf, Tel. 07833/9388-88 oder per E-Mail an ruf(at)gutach-schwarzwald.de melden. Bewerbungsformulare sind dort erhältlich.
Über die Aufnahme von Personen in die endgültige Vorschlagsliste entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.